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In Vorbereitung auf unsere Rundreise durch Italien im April 2026 sind wir natürlich auch bei Venedig gelandet. Die berühmte Lagunenstadt gehört schließlich zu den Orten, die man wenigstens einmal im Leben gesehen haben möchte: verwinkelte Gassen, prächtige Paläste, unzählige Brücken und natürlich die Kanäle, die Venedig so einzigartig machen.

Bei unserer Reiseplanung sind wir allerdings auf eine ganze Reihe von Regeln und Verboten gestoßen, die Besucher kennen sollten. Denn in Venedig ist tatsächlich nicht alles erlaubt, was andernorts vielleicht als harmlose Urlaubspause durchgehen würde. Wer sich zum Essen auf eine Brückentreppe setzt, in Badekleidung durch die Altstadt läuft oder auf die Idee kommt, in einen Kanal zu springen, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Ganz so dramatisch, wie manche Schlagzeilen vermuten lassen, ist es allerdings nicht. Man darf Venedig weiterhin genießen, fotografieren, durch die Gassen schlendern und natürlich auch essen und trinken. Man sollte lediglich wissen, wo und wie man es tut.

Damit euer Aufenthalt in der Serenissima nicht durch eine unerwartete Geldstrafe zum Albtraum wird, haben wir die wichtigsten Regeln für euch zusammengetragen.

Die wichtigsten Regeln für euren Besuch in Venedig

  • Nicht auf Treppen, Brücken und Denkmälern sitzen: Die Stufen von Brücken und Kirchen, Brunnenränder, Uferbefestigungen, Denkmäler und Hochwasserstege sind keine Sitz- oder Picknickplätze. Wer sich dort niederlässt oder hinlegt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro rechnen.
  • Nicht auf dem Boden essen oder trinken: Ein generelles Verbot für Essen und Trinken im Freien gibt es nicht. Verboten ist es jedoch, sich dafür auf den Boden, auf eine Treppe, eine Brücke, einen Brunnenrand oder ein Denkmal zu setzen. Für eine längere Pause solltet ihr eine Bank, einen öffentlichen Garten oder einen gastronomischen Betrieb nutzen.
  • Nicht in den Kanälen baden: Baden, Schwimmen, Tauchen und Sprünge von Brücken oder Ufermauern sind streng verboten. Die Kanäle sind stark befahrene Verkehrswege und keine Badegewässer. Das Bußgeld beträgt nach Angaben der Stadt 350 Euro. Zusätzlich kann eine sofortige Wegweisung ausgesprochen werden.
  • Keine Badekleidung in der Altstadt: Wer mit nacktem Oberkörper, im Bikini, Badeanzug oder in vergleichbarer Strandkleidung durch das historische Zentrum läuft, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro. Nach einem Strandbesuch auf dem Lido solltet ihr euch deshalb vollständig anziehen, bevor ihr in die Altstadt zurückkehrt.
  • Tauben und Möwen nicht füttern: Das Füttern von Tauben und Möwen ist verboten. Die Tiere verschmutzen Plätze und Gebäude, können historische Fassaden beschädigen und werden durch regelmäßiges Füttern zunehmend aufdringlich.
  • Keine Fahrräder im historischen Zentrum: Die Altstadt Venedigs ist vollständig als Fußgängerbereich angelegt. Fahrräder und andere Zweiräder dürfen dort weder gefahren noch einfach durch die Gassen und über die Brücken geschoben werden. Für einzelne Inseln wie den Lido gelten teilweise andere Regeln.
  • Brücken und enge Wege freihalten: Auf Brücken sollte man nicht unnötig stehen bleiben oder mit größeren Gruppen den Durchgang blockieren. Die Stadt bittet Besucher außerdem, sich auf den Wegen möglichst rechts zu halten.
  • Keinen Müll zurücklassen: Verpackungen, Flaschen, Essensreste und Zigarettenstummel gehören in einen Abfallbehälter. Ist gerade keiner zu sehen, solltet ihr den Müll mitnehmen, bis ihr eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit findet.
  • Nicht im öffentlichen Raum übernachten: Schlafen, Campen oder Biwakieren auf Plätzen, Brücken, in Hauseingängen oder an den Kanälen ist nicht erlaubt. Für Übernachtungen müssen zugelassene Unterkünfte oder Campingplätze genutzt werden.
  • Keine Liebesschlösser anbringen: Schlösser, Aufkleber und andere Gegenstände dürfen nicht an Brücken, Geländern, Denkmälern oder historischen Gebäuden befestigt werden. Auch das Klettern auf Brunnen, Mauern und Denkmäler ist untersagt.
  • Keine gefälschten Markenprodukte kaufen: Von nicht autorisierten Straßenhändlern angebotene Taschen, Sonnenbrillen, Uhren oder andere vermeintliche Markenartikel solltet ihr nicht kaufen. Auch Käufer können mit einer Geldbuße belegt werden.
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Darf man in Venedig überhaupt noch etwas essen?

Diese Frage kommt angesichts der vielen Meldungen über Verbote schnell auf. Die Antwort lautet eindeutig: Natürlich dürft ihr in Venedig essen und trinken.

Ihr dürft euch ein Eis holen, einen Kaffee trinken, ein Restaurant besuchen oder unterwegs einen kleinen Snack essen. Problematisch wird es erst, wenn ihr dafür eine Brückentreppe, einen Brunnen, ein Denkmal oder den Boden zum Picknickplatz macht.

Gerade an stark besuchten Orten können bereits wenige sitzende Personen einen schmalen Durchgang blockieren. Die Regeln richten sich deshalb weniger gegen das Essen selbst als gegen die Nutzung von historischen Bauwerken und Verkehrswegen als Sitzplatz.

Regeln für geführte Reisegruppen

Seit dem 1. August 2024 gelten zusätzliche Vorgaben für organisierte Reisegruppen mit einem Reiseführer oder einer anderen Begleitperson. Die Gruppen dürfen grundsätzlich nicht größer als 25 Personen sein. Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Außerdem dürfen Reiseführer keine Lautsprecher oder vergleichbare Sprachverstärker verwenden. Organisierte Gruppen dürfen sich ebenfalls nicht längere Zeit an Orten aufhalten, an denen sie den Fußgängerverkehr deutlich behindern.

Für Familien, Freundesgruppen und individuell reisende Urlauber bedeutet diese Regel normalerweise keine zusätzliche Anmeldung. Sie richtet sich in erster Linie an professionell begleitete Reisegruppen.